Stand: 5. März 2026
gemäß Art. 28 DSGVO
Dieser AVV wird zwischen dem Kunden als Verantwortlichem (Controller) und der Liza GmbH, Aachener-und-Münchener-Allee 1, 52074 Aachen, Deutschland, als Auftragsverarbeiter (Processor) geschlossen.
Er ergänzt die Nutzungsbedingungen und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Plattform »Liza« durchführt.
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrages und umfasst die Bereitstellung der SaaS-Plattform für Projektkommunikation und -management.
Die Verarbeitung umfasst das Speichern, Organisieren, Abrufen und Löschen von personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Plattformfunktionen. Soweit der Verantwortliche KI-Funktionen der Plattform nutzt, werden Inhalte zur Verarbeitung an Drittanbieter von KI-Modellen als Unterauftragsverarbeiter übermittelt. Diese Anbieter sind vertraglich verpflichtet, Daten nicht zum Trainieren ihrer Modelle zu verwenden. Der Verantwortliche kann die KI-Funktionen jederzeit vollständig deaktivieren.
Betroffen sind Mitarbeiter und Beauftragte des Verantwortlichen sowie dessen Kunden und Geschäftspartner, soweit deren Daten in der Plattform verarbeitet werden.
Verarbeitet werden Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon), Kommunikationsinhalte (Nachrichten, Dateien, Kommentare), Projektdaten (Aufgaben, Zuweisungen, Fristen) sowie technische Daten (IP-Adresse, Geräteinformationen, Zugriffsprotokolle).
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach EU-Recht oder dem Recht eines EU-Mitgliedstaates zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall informiert er den Verantwortlichen vorab über diese Pflicht.
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass alle mit der Verarbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, und unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldepflichten).
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere Verschlüsselung personenbezogener Daten bei der Übertragung (TLS), Zugangs- und Zugriffskontrollen, Netzwerksegmentierung und Datenbanksicherheit, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests, Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie Backup- und Wiederherstellungsverfahren.
Die TOM werden im Anhang A dieses AVV im Detail beschrieben und bei Bedarf aktualisiert.
Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuelle Liste ist unter Unterauftragsverarbeiter-Liste einsehbar.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 14 Tage vor dem geplanten Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Widerspricht er und kann keine zumutbare Alternative gefunden werden, hat der Verantwortliche das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter denselben Datenschutzverpflichtungen unterliegt. Alle Unterauftragnehmer verarbeiten Daten ausschließlich innerhalb der EU/des EWR.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Art. 15–22 DSGVO).
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und unterstützt bei der Meldung an die Aufsichtsbehörde.
Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf Wunsch stellt der Auftragsverarbeiter die Daten vorab in einem gängigen Format zur Verfügung.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO zur Verfügung. Der Verantwortliche hat das Recht, höchstens einmal pro Jahr ein Audit durch einen qualifizierten, unabhängigen externen Prüfer durchführen zu lassen, mit einer Ankündigung von mindestens 60 Tagen. Der Prüfer ist vorab zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Kosten des Audits trägt der Verantwortliche. Der Auftragsverarbeiter kann die Vorlage aktueller Zertifizierungen (z. B. ISO 27001, SOC 2 Type II) als gleichwertigen Nachweis anbieten.
Maßnahmen, die unbefugten Personen den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehren:
Maßnahmen, die verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme unbefugt genutzt werden:
Maßnahmen, die gewährleisten, dass Berechtigte nur auf die ihnen zugewiesenen Daten zugreifen:
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übertragung:
Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit von Dateneingabe, -änderung und -löschung:
Maßnahmen, die sicherstellen, dass Daten nur weisungsgemäß verarbeitet werden:
Maßnahmen zum Schutz gegen Datenverlust:
Maßnahmen zur getrennten Verarbeitung verschiedener Zwecke:
Verfahren bei Datenschutzverletzungen: